Geschäftsbedingungen

  1. Anwendbarkeit Bedingungen.
    1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Rechtsbeziehungen und Kaufverträge, in denen Profluid der anderen Partei Waren und / oder Dienstleistungen jeglicher Art liefert. Abweichungen von den Bedingungen von Profluid sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
    2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in den Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
    3. Profluid kann während des Bestehens eines Rechtsverhältnisses Anforderungen an die Kommunikation zwischen den Parteien oder die Durchführung von Rechtsakten über digitale Medien stellen.
  2. Angebot und Erstellung einer Vereinbarung.
    1. Die Lieferung von Produkten aus dem Webshop erfolgt durch Netfly.
    2. Jedes von Profluid bereitgestellte Angebot in irgendeiner Form ist unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Annahmefrist im Angebot angegeben.
    3. Der Vertrag kommt erst nach Annahme der Anfrage oder Bestellung (durch Telefon oder über digitale Medien) durch Profluid und der schriftlichen Annahme der Anfrage oder Bestellung (eventuell) in Form einer Rechnung zustande.
    4. Für Tätigkeiten oder Aufträge, für die Profluid aufgrund der Art oder der Größe des Auftrages kein Angebot oder eine Bestätigung abgibt, kommt der Vertrag erst zustande, wenn Profluid die Ausführung tatsächlich aufnimmt oder diese an Dritte abtritt. In diesem Fall gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung, die ebenfalls als korrekt und vollständig zu werten ist.
    5. Profluid ist jederzeit berechtigt, Dritte für die Durchführung des Vertrages zu beauftragen. Die sich daraus ergebenden Kosten werden in Übereinstimmung mit den vereinbarten Tarifen an die andere Partei weitergegeben.
    6. Alle Informationen, die der anderen Partei im Zusammenhang mit einem Angebot in Form von ua, aber nicht ausschließlich, Broschüren, Katalogen, Preislisten, Broschüren, Korrespondenz, digitalen Speichermedien zur Verfügung gestellt werden, bleiben ausdrücklich und ausschließlich das gewerbliche oder geistige Eigentum von Profluid.
  3. Änderungen der Vereinbarung.
    1. Eine vollständige oder teilweise Änderung oder Aufhebung des Vertrags kann erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Profluid erfolgen.
    2. Wenn Profluid einer solchen Änderung gemäß Ziffer 3.1 zustimmt, ist die andere Partei in jedem Fall verpflichtet, Profluid die entstandenen Kosten zu erstatten, die sich aus der bereits erfolgten Ausführung der Vereinbarung ergeben.
    3. Im Falle einer solchen Änderung oder Stornierung wie in 3.1 erwähnt. ProfLuid ist berechtigt, die Lieferzeiten und möglichen Lieferzeiten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus der Vereinbarung neu zu bestimmen und die damit verbundenen Kosten an die andere Partei zu verrechnen.
  4. Preise
    1. Wenn ein Angebot unverbindlich ist, sind die hierin enthaltenen Preise und Angebote völlig unverbindlich.
    2. Die Preise sind jederzeit in Euro angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
      • Auf der Grundlage der Kaufpreise, Löhne, Mieten, Sozial- und Regierungskosten, Transportkosten, Versicherungsprämien und anderer möglicher Kosten, die zum Zeitpunkt des Angebots oder des Bestelldatums gelten.
      • Die Preise verstehen sich zuzüglich Einfuhrzölle und Sondersteuern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
      • Ausgenommen Steuern (Verbrauchsteuern) und Zölle, jedoch einschließlich Mehrwertsteuer.
    3. Bei einem unverbindlichen Angebot und auch dann, wenn dieser Vorbehalt in einem unverbindlichen Angebot enthalten ist, ist Profluid berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich die Preiserhöhung um mehr als 2% von den angebotenen oder vereinbarten Preisen unterscheidet.
    4. Im Falle eines unverbindlichen Angebots und auch dann, wenn dieser Vorbehalt in einem unverbindlichen Angebot enthalten ist, ist Profluid berechtigt, die Preise im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Faktoren, die den Selbstkostenpreis bestimmen, anzupassen. In diesem Zusammenhang ist Profluid verpflichtet, eventuell geltende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen, mit der Maßgabe, dass zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in der Auftragsbestätigung die der Profluid bekannten zukünftigen Preiserhöhungen anzugeben sind.
  5. Risiko
    1. Das Risiko in Bezug auf die von Profluid an die andere Partei zu liefernden Waren wird, wenn Profluid diese ab Lager liefert, auf die andere Partei übertragen, sobald sie von den anderen Lagerbestandteilen in ihrem Lager für die andere Partei getrennt werden.
    2. Das Risiko in Bezug auf die von Profluid an die andere Partei zu liefernden Waren, wenn diese im Namen von Profluid direkt vom Hersteller oder einem Dritten an den Kontrahenten gesendet werden, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kontrahenten über, zu dem sie für den Transport geladen werden. zum vereinbarten Lieferort.
    3. Unabhängig davon, was die Parteien in Bezug auf den Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr auf die andere Partei bestimmen, erfolgt dies auch auf Gefahr der anderen Partei; das Be- und Entladen, der horizontale und vertikale Transport (Transport), die Montage, Installation, Justierung, Justierung, Kalibrierung und Kommissionierung von Gütern, auch wenn dies vor dem Übergang der Gefahr auf die andere Seite erfolgt, wie in der ersten Hälfte des sub. 5.3
  6. Gewicht und Menge
    1. Die auf dem von Profluid angebotenen Mess- oder Wiegeschein angegebenen Maße und Gewichte bestimmen die Liefermenge.
    2. Der Käufer hat immer das Recht, bei der Messung oder dem Wiegen anwesend oder vertreten zu sein, um die Kontrolle darüber auszuüben.
  7. Lieferung und Lieferzeit
    1. Die andere Partei muss Profluid innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Zustellung sowohl telefonisch als auch über digitale Medien über mögliche Mängel, Mängel oder Schäden informieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Waren die andere Partei in einwandfreiem Zustand, vollständig und unbeschädigt erreicht haben.
    2. Profluid ist berechtigt, in Teillieferungen zu liefern.
    3. Profluid ist nicht verpflichtet, Ersatzteile nach dem Kauf von Waren zu liefern oder zu liefern, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, und die entsprechenden Teile sind noch verfügbar.
    4. Die im Angebot / Vereinbarung genannten Durchlauf- und Lieferzeiten im Hinblick auf die Verpflichtung sind keine endgültigen Termine. Fehlzeiten beginnen daher nicht früher als nachdem Profluid von der anderen Partei in Verzug geraten ist und innerhalb einer angemessenen Frist ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    5. Profluid ist verpflichtet, die angegebene Lieferzeit oder Lieferfrist so gut wie möglich einzuhalten, haftet jedoch niemals für eine Überschreitung. Im Falle der Überschreitung der Lieferzeit ist Profluid zu keiner Entschädigung verpflichtet.
    6. Bei Überschreitung einer Lieferfrist oder Lieferfrist gibt die andere Partei kein Recht, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen oder die Annahme der Ware zu verweigern. Im Falle einer übermäßigen Überschreitung stimmen sich beide Parteien gegenseitig ab.
    7. Sie können Chemikalien nur bestellen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
  8. Transport und Verpackung
    1. Profluid bestimmt die Art und Weise der Verpackung, des Transports, des Versands und des damit verbundenen Umgangs mit Waren. Unbeschadet der Bestimmungen in Ziff. 5.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Wenn die andere Partei spezifische Wünsche bezüglich der Verpackung und / oder des Transports hat und soweit Profluid damit einverstanden ist, ist die andere Partei verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten.
  9. Höhere Gewalt
    1. Keine Partei ist verpflichtet, eine Verpflichtung, einschließlich der zwischen den Parteien vereinbarten Garantieverpflichtungen, zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist. Höhere Gewalt muss (I) höhere Gewalt der Lieferanten von Profluid, (II) mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen seitens der Lieferanten von Profluid oder die von der anderen Partei gegenüber Profluid verhängten Pflichten beinhalten. (III) Mängel an Waren, Ausrüstung, Software oder Materialien von Dritten, deren Verwendung von der anderen Partei an Profluid vorgeschrieben ist. (IV) Regierungsmaßnahmen. (V) Stromausfall. (VI) Ausfall von Computernetzwerk, Internet, Dienstanbieter. (VII) Krieg. (VIII) Arbeitskräfte. (IX) Streik (e). (X) allgemeine Transportprobleme. (XI) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter. (XII) Epidemien oder Pandemien. (XIV) Finanzkrise. (XV) das Versagen der Zahlungsnetzwerke der betreffenden Banken.
    2. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als 90 Tage dauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu lösen. Der bereits geleistete Teil der Vereinbarung wird anteilig abgerechnet, ohne dass sich die Parteien etwas anderes schulden.
    3. Wenn Profluid sich auf höhere Gewalt berufen will, wird es die andere Partei informieren, sobald dies praktisch möglich ist. Die Folgen höherer Gewalt treten ab dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Umstand, die Ursache oder das Ereignis eingetreten sind.
    4. Die Einhaltung in einem oder mehreren Fällen unter den Umständen gemäß Absatz 1 berührt nicht das Recht, das Recht auf Aussetzung oder Kündigung in anderen Fällen zu nutzen.
  10. Garantie / Service
    1. Unter Berücksichtigung der Bedingungen, die an anderer Stelle in den Bedingungen festgelegt sind, garantiert Profluid die Solidität der verwendeten Materialien und die zugesicherten Eigenschaften sowie den korrekten Betrieb der von Profluid gelieferten Produkte gemäß der Produktspezifikation.
    2. Unter Berücksichtigung der Bedingungen, die durch die Stelle in den Bedingungen inszeniert wird, garantiert Profidient die Solidität der verwendeten Materialien und die zugestellten Funktionen.
  11. Haftung
    1. Wenn Profluid haftet, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung festgelegt ist.
    2. Profluid haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass der Nutzer falsche und / oder unvollständige Informationen von oder im Auftrag der Gegenpartei angenommen hat.
    3. Wenn Profluid für irgendeinen Schaden haftet, ist die Haftung von Profluid auf höchstens den Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
    4. Die Haftung von Profluid ist in jedem Fall stets auf die Höhe der Leistung des Versicherers begrenzt.
    5. Profluid haftet nur für direkte Schäden.
    6. Unter direktem Schaden sind ausschließlich die zumutbaren Kosten für die Ermittlung von Schadensursache und -umfang zu verstehen, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen, auf alle angemessenen Kosten, die aufgrund der mangelhaften Erfüllung von Profluid durch den Vertrag entstehen, bezieht. sie haben zu antworten, soweit dies Profluid zuzurechnen ist, sowie angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens, soweit Profluid nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
    7. Profluid haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation.
  12. Anwendbares Recht
    1. Das niederländische Recht gilt ausschließlich für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag oder damit im Zusammenhang stehenden Verträgen. Diese Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Haarlem beigelegt.
  13. Definitionen
    1. Unter diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
      1. Profluid: Die in Huizen ansässige private Firma ProFluid, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Gooi-, Eem- und Flevoland unter der Nummer 33137514; der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
      2. Netfly: Das Einmannunternehmen Netfly mit Sitz in Groningen und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Groningen unter der Nummer 52782956 und der Umsatzsteueridentifikationsnummer NL163576087B01.
      3. Bedingungen: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ProFluid.
      4. Andere Partei: Jede natürliche Person, Partnerschaft, juristische Person oder andere juristische Person, die eine Vereinbarung mit ProFluid geschlossen oder getroffen hat, an die ein Angebot gesendet wurde oder gesendet wurde.